Polizei warnt vor Trunkenheitsfahrten an Fasching

„Wer fährt, trinkt nicht – wer trinkt, fährt nicht!“ Unter diesem Motto warnt die Polizei eindringlich davor, betrunken Auto zu fahren oder bei Betrunkenen in den Wagen zu steigen. Schon ab 0,3 Promille können sich Fahrer strafbar machen.

Der Höhepunkt der aktuellen Faschings-, Karnevals- und Fastnachtssaison steht an. An diesem verlängerten Wochenende leben viele Narren die fünfte Jahreszeit in vollen Zügen aus. Die Polizei warnt daher: „Wer fährt, trinkt nicht – wer trinkt, fährt nicht!“

Strafen schnell möglich

Schon ab 0,3 Promille können sich Verkehrsteilnehmer strafbar machen, wenn sie zum Beispiel einen Unfall verursachen oder alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigen. Selbst wer betrunken mit dem Fahrrad, E-Bike oder E-Scooter unterwegs ist, kann schnell den Führerschein verlieren.

Fahrer bestimmen oder abholen lassen

Die Polizei rät allen Feiernden daher, den Heimweg möglichst mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Taxi anzutreten. „Fahren Sie niemals alkoholisiert Auto und steigen Sie auch nicht zu einem Betrunkenen ins Fahrzeug“, warnt das Polizeipräsidium Südhessen. Stattdessen solle ein Fahrer aus dem Freundeskreis bestimmt werden, der nüchtern bleibt oder Feiernde sollten sich von Freunden und Familie abholen lassen.

Lebensgefährliches Verhalten

Wer sich betrunken hinters Steuer oder auf den Sattel setzt, riskiere nicht nur seinen Führerschein und müsse mit einer hohen Strafe rechnen. „Seine Gesundheit, sein eigenes Leben und das anderer Menschen wird leichtfertig aufs Spiel gesetzt“, warnen die Beamten. Neben verlangsamter Reaktion und veränderter Wahrnehmung kann Alkoholkonsum auch zu Realitätsverlust, Tunnelblick und enthemmter Fahrweise führen.

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