Staatsanwaltschaft verklagt Dezernent Wandrey
Stadtrat und Dezernent Paul Georg Wandrey ist von der Staatsanwaltschaft Darmstadt angeklagt worden. Der Vorwurf: Wandrey soll Informationen an die Öffentlichkeit weitergegeben haben, die nicht für sie bestimmt waren.
Im November 2023 wird der obdachlose Andreas N. mit 87 Tritten und Schlägen gegen den Kopf von einem Minderjährigen auf dem Luisenplatz getötet. Ordnungsdezernent Paul Georg Wandrey (CDU) muss sich im Zusammenhang damit vor Gericht verantworten, wie er in einem Statement auf Instagram bestätigte.
Informationen weitergegeben
Demnach soll Wandrey Informationen eines Überwachungsvideos an die Öffentlichkeit getragen haben, wie zunächst Hit Radio FFH berichtete. Laut Staatsanwaltschaft ist das offenbar verboten. Sie allein behalte sich die Hoheit, Informationen an Medien weiterzuleiten, um Zeugen und Schöffen nicht zu beeinflussen, teilte sie dem Radiosender mit.
Wandrey plädiert auf unschuldig
Wandrey selbst plädiert auf seine Unschuld. In einem Statement auf Instagram schreibt der CDU-Politiker, die Öffentlichkeit habe grundsätzlich nicht nur ein Recht auf Information, sondern verlangt darüber hinaus bei schwerwiegenden Sachverhalten die Positionierung der politisch Verantwortlichen.
Äußerung zu Videoüberwachung auf Luisenplatz?
Straftaten auf dem Luisenplatz seien immer mit einer politischen Diskussion über die Videoüberwachung verbunden. Deshalb habe er sich diesbezüglich klar positioniert. Die Staatsanwaltschaft habe in Bezug zu dieser öffentlichen Äußerung Anklage erhoben, heißt es in der von Wandrey unterzeichneten Mitteilung.
Wandrey sei von der Rechtmäßigkeit seines Handelns überzeugt und will sich vor Gericht gegen diese Vorwürfe verteidigen.
Staatsanwaltschaft will Namen nicht bestätigen
Auf Anfrage von TV Darmstadt wollte ein Pressesprecher der Staatsanwaltschaft den Namen nicht verifizieren. Laut einer Ankündigung der Staatsanwaltschaft für anstehende Prozesse soll allerdings am 12. März am Amtsgericht Darmstadt über einem Fall verhandelt werden, in dem ein 34-jähriger Beamte „seine Kenntnisse vom Inhalte eines Überwachungsvideos vom 15.11.2023, das ein Tötungsdelikt auf dem Luisenplatz zeigt, unberechtigt an Medien weitergegeben haben“ soll.
Mörder zu Höchststrafe verurteilt
Der 15-Jährige Mörder war im Sommer vergangenen Jahres zur Höchststrafe von über neun Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden.
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