Auch Landkreis Darmstadt-Dieburg erlässt Stallpflicht für Geflügel

Im Landkreis Darmstadt-Dieburg gilt ab heute (03.11.) eine kreisweite Stallpflicht für Geflügel. Durch die Ausbreitung der Vogelgrippe hat der Landkreis eine neue Verfügung erlassen, welche umfassende Maßnahmen zum Schutz des Federviehs vorsieht.

Die Vogelgrippe ist in ganz Hessen auf dem Vormarsch. Letzte Woche hatte bereits der Landkreis Bergstraße eine Stallpflicht für Geflügel veranlasst, TVD hatte berichtet. Nun zieht der Landkreis Darmstadt-Dieburg mit einer Allgemeinverfügung nach und erlässt eine Stallpflicht für das gesamte Kreisgebiet.

Veranstaltungsverbot für Geflügelschauen

Die ab heute (03.11) geltende Allgemeinverfügung löst die vom 29.10. ab, die zunächst eine Restriktionszone von drei Kilometern rund um das Naturschutzgebiet Reinheimer Teich vorgesehen hatte. Nun kommen neben einer Stallpflicht noch weitere Maßnahmen hinzu. So gilt ein Veranstaltungsverbot für Geflügelschauen, -börsen und -märkte. Auch darf Geflügel nicht an solchen Veranstaltungen außerhalb des Landkreises teilnehmen. Zudem sollen Händler ihre Tiere nur gewerbsmäßig abgeben dürfen, wenn diese vier Tage vorher auf Vogelgrippe getestet wurden.

Übertragung durch Kontakt

Die Vogelgrippe überträgt sich durch direkten Kontakt mit infizierten Vögeln oder mit Kot infizierter Vögel. Deshalb sieht die Verfügung des Landkreises außerdem vor, dass Ein- und Ausgänge von Ställen gegen unbefugtes Betreten gesichert sind und Schutzkleidung von Besucherinnen und Besuchern getragen werden muss.

Zugvögel verschärfen Seuchensituation

Anlass für die neue Verfügung des Landkreises sei der Wildvogelzug, der in der vergangenen Woche nochmals stark zugenommen habe. Diese Tiere können Oberflächengewässer, Futtermittel und Einstreu kontaminieren und somit die Seuche weiterverbreiten. Zwar sei weiterhin kein Fall der Vogelgrippe im Kreisgebiet dokumentiert, aber die dynamische Entwicklung des Seuchengeschehens in Südhessen und die aktuellen Zugbewegungen von Wildvögeln erforderten ein unmittelbares direktes Handeln, um das Seuchengeschehen der Geflügelpest zu verhindern oder zu begrenzen, so der Erste Kreisbeigeordnete und Vize-Landrat Lutz Köhler.

Verstöße werden mit 30.000 Euro geahndet

Verstöße gegen die Anordnungen der Allgemeinverfügung stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

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