Brand an Kranichsteiner Grundschule: Mutmaßlicher Täter ist Neun Jahre alt
Nach dem Brand in der Erich-Kästner-Schule in Kranichstein hat die Polizei einen Tatverdächtigen ermittelt. Wie ein Sprecher am Nachmittag auf Anfrage von TV Darmstadt mitteilte, soll ein Neunjähriger den Brand gelegt haben.
Der Junge soll selbst Schüler der Grundschule sein und vor zwei Wochen (30.) einen Handtuchspender auf den Jungstoiletten angesteckt haben. Bei den Ermittlungen ist die Polizei auf die Aussagen des Kindes angewiesen.
Zwei Kinder stationär im Krankenhaus aufgenommen
Bei dem Brand atmeten dreißig Kinder Rauchgase ein. Neun von ihnen mussten in ein Krankenhaus gebracht werden. Wie der Polizeisprecher weiter mitteilte, konnten sieben Schüler das Krankenhaus noch am selben Tag verlassen. Die verbleibenden Beiden mussten eine Nacht dort verbringen, bevor auch sie am nächsten Tag wieder nach Hause konnten.
Keine Hinweise auf TikTok-Challenge
Das Darmstädter Echo hatte berichtet, die Polizei ermittle auch wegen einer möglichen TikTok-Challenge. Dabei solle es darum gehen, Toilettenpapier oder Handtücher in Schulen in Brand zu stecken, schrieb die Zeitung Anfang Juli. Wie der Polizeisprecher auf TV Darmstadt-Anfrage sagte, gebe es derzeit keine Hinweise auf diesen Trend.
Schüler alarmierten Lehrer
Um das genaue Vorgehen des Neunjährigen nachvollziehen zu können, sei man auf seine Aussagen angewiesen. Wie redewillig der Junge derzeit ist, konnte der Sprecher am Nachmittag nicht sagen. Der Brand war schnell von Mitschülern des Neunjährigen entdeckt worden. Diese hätten das Feuer ihren Lehrern gemeldet, die dann unverzüglich den Notruf wählten.
Die Feuerwehr handelte schnell und konnte schlimmeres verhindern. Der Schaden beträgt dennoch um die 10.000 Euro.
Verfahren wird wahrscheinlich eingestellt
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wird der Fall in der Regel an die Staatsanwaltschaft weitergegeben. Da der Junge nicht strafmündig ist, werde das Verfahren wahrscheinlich eingestellt, so der Polizeisprecher. Noch laufen die Maßnahmen des zuständigen Fachkommissariats.