Urteil: Richterin darf wegen Kopftuch abgelehnt werden

Das Hessische Justizministerium darf eine Bewerbung als Richterin ablehnen, wenn die Kandidatin nicht bereit ist, ihr Kopftuch abzulegen. Das hat das Verwaltungsgericht Darmstadt geurteilt und damit die Klage einer Frau abgewiesen. Die Klägerin kann Berufung einlegen.

Wer in Hessen Richterin oder Staatsanwältin werden will, darf im direkten Kontakt mit Verfahrensbeteiligten kein Kopftuch tragen. Das urteilte die erste Kammer des Verwaltungsgericht Darmstadt kürzlich, wie am Montag (01.) bekannt wurde.

Frau wegen Kopftuch abgelehnt

Eine Frau muslimischen Glaubens hatte geklagt, nachdem sie sich beim Hessischen Justizministerium auf einen Richterposten beworben hatte und im Bewerbungsprozess auf Nachfrage erklärte, dass sie ihr Kopftuch im Kontakt mit Beteiligten des Verfahrens nicht ablegen werde. Das Ministerium hatte ihre Bewerbung daraufhin abgelehnt.

Die Frau zog vor das Verwaltungsgericht, weil sie sich aus religiösen Gründen an das Tragen eines Kopftuches gebunden fühlt und darin keine Verletzungen ihrer Dienstpflichten gesehen hat, teilte das Gericht mit.

Gericht sieht weltanschaulich-religiöse Neutralität verletzt

Die erste Kammer des Darmstädter Verwaltungsgerichts gab dem Justizministerium nun recht. Das Tragen eines Kleidungsstücks mit religiösem Bezug widerspreche dem Grundsatz der weltanschaulich-religiösen Neutralität, begründet das Gericht das Urteil. Außerdem werde die negative Religionsfreiheit von Verfahrensbeteiligten, die im Grundgesetz verankert ist, verletzt.

Aus Sicht eines objektiven Betrachters könne das Tragen eines islamischen Kopftuchs durch eine Richterin oder eine Staatsanwältin während der Verhandlung als Beeinträchtigung der weltanschaulich-religiösen Neutralität dem Staat zugerechnet werden, so das Gericht weiter. Weil die Verfahrensbeteiligten vor Gericht besonders auf unabhängige Entscheidungen setzen würden, komme der staatlichen Neutralitätspflicht dort eine besonders hohe Bedeutung zu. Die Entscheidung sei daher gerechtfertigt, auch wenn der Religionsfreiheit der Klägerin ein hoher Wert zukomme.

Urteil noch nicht rechtskräftig

In Hessen wird der Frau nun dauerhaft der Zugang zum Amt als Richterin oder Staatsanwältin verwehrt, wenn sie sich nicht bereit erklärt, ihr Kopftuch abzulegen. Das Gericht rechtfertigt diesen Schritt damit, dass sie sich freiwillig und „in Kenntnis der bestehenden Regelungen“ für das Amt beworben habe.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Binnen eines Monats kann die Klägerin Berufung einlegen, über die dann vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel behandelt entschieden werden müsste.

JUSTIZ


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