Exponate bedrohter Tierarten bei Haushaltsauflösung gefunden

Der Zoll bekommt zehn Exponate bedrohter Tierarten vererbt, die bei einer Haushaltsauflösung im osthessischen Großkrotzenburg sichergestellt worden sind. Unter den präparierten Tieren sind Krokodile und eine Schildkröte.

Im vergangenen Dezember soll die Wohnung einer Mitsiebzigerin in Großkrotzenburg entrümpelt werden. Weil die Frau keine Angehörigen hat, wird die Haushaltsauflösung durch die Stadt veranlasst. Entrümpler Daniel Brodrecht wird damals stutzig: In der Wohnung hängen neben Gemälden und Reisefotos aus Afrika auch Exponate exotischer Tiere an den Wänden.

Einfuhr grundsätzlich verboten

Unter den Museumsstücken sind zwei Krokodile, eine Schildkröte und die Haut einer Python. Bei allen dreien handelt es sich um bedrohte Tierarten, deren Einfuhr generell verboten ist. Gebäudedienstleister Brodrecht meldet den Fund dem Zollamt Hanau, einer Außenstelle des Hauptzollamts Darmstadt.

Exponate beschlagnahmt

Zoll-Pressesprecherin Angelika Hipp-Clemens teilte mit, man sei sich nicht gleich sicher gewesen, wie mit den Exponaten zu verfahren ist. „Klar war nur, dass die Exponate aus dem Verkehr gezogen werden mussten.“ Das übernahm das Regierungspräsidium Darmstadt.

Mögliches illegales Mitbringsel?

Unklar ist, ob die präparierten Tiere illegal geschmuggelt wurden. Weder seien bei der Haushaltsauflösung etwaige Genehmigungen gefunden worden, noch hätte man ausschließen können, dass die Präparate bereits vor 1973 nach Deutschland gekommen waren. Damals einigte man sich mit dem sogenannten „Washingtoner Artenschutzübereinkommen“ erstmals auf den Schutz bedrohter Arten.

Künftig für Bildungszwecke verwendet

Daher können die Tierkörper nirgendwohin zurückgeführt werden. Der Zoll wird sie darum künftig für Bildungszwecke einsetzen. Sie werden im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur Aufklärung in Schulen und auf Messen genutzt, um die Bevölkerung für das Thema Artenvielfalt zu sensibilisieren.

Immer mehr Arten bedroht

Jedes Jahr wird die Liste bedrohter Tier- und Pflanzenarten länger. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen teilt rund 6.600 Tier-und 34.300 Pflanzenarten in verschiedene Kategorien an Schutzbedürftigkeit ein. Mit dem Bundesnaturschutzgesetz wird geregelt, welche Arten ein- und ausgeführt werden dürfen.

BLAULICHT


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