Deutsche Umwelthilfe verklagt Regierungspräsidium Darmstadt

Die Deutsche Umwelthilfe verklagt vier deutsche Städte und das Regierungspräsidium Darmstadt. Der Grund: Die DUH sieht mangelhafte oder vollständig fehlende Aktionspläne gegen gesundheitsschädlichen Verkehrslärm.

Bereits im Juli 2024 hätten aktuelle Lärmaktionspläne vorliegen müssen, teilte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) am Mittwoch (26.) mit. Deswegen zieht die Organisation im Kampf gegen gesundheitsschädigenden Verkehrslärm gegen die Städte Mannheim, Sindelfingen, Baden-Baden und Hameln – und das Regierungspräsidium Darmstadt – vor Gericht.

Keine oder unzureichende Pläne

Die von der Klage betroffenen Behörden hätten bis heute entweder gar keine Entwürfe zur Reduktion von Verkehrslärm vorgelegt, oder die Pläne erfüllten nicht die gesetzlichen Mindestanforderungen, so die DUH. Bereits im vergangenen Jahr hatte sie deutschlandweit 25 Rechtsverfahren eingeleitet. „Die aktuellen Klagen sind nun der nächste Schritt und stehen beispielhaft für zahlreiche ungenügende Lärmaktionspläne im ganzen Bundesgebiet.“

Regierungspräsidium zuständig

Weil in Hessen nicht die Städte und Kommunen sondern die Regierungspräsidien dafür zuständig sind, entsprechende Pläne auszuarbeiten, klagt die DUH auch gegen das Regierungspräsidium Darmstadt. Der Grund: „Der Lärmaktionsplan für die zehn Landkreise des Regierungspräsidiums Darmstadt erfüllt wesentliche Mindestanforderungen an Lärmaktionspläne nicht.“

„Mit Tempo 30 Lärmbelastung schnell und kostenlos reduzieren“

Besonders für kleinere Städte gebe es oft keinerlei verbindliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen Verkehrslärm und auch die Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete vor einer Zunahme des Lärms reichten nicht aus, schreibt die DUH.

Deren Bundesgeschäftsführer, Jürgen Resch, sagte am Mittwoch, mit Tempo 30 ließe sich die Lärmbelastung an Hauptstraßen schnell und kostenlos deutlich reduzieren. „Mit der Lärmaktionsplanung haben die Städte dafür einen wirksamen Hebel, solange die Bundesregierung sich weigert, Tempo 30 innerorts zur Regelgeschwindigkeit zu erklären“, so Resch.

Lärmminderung um mindestens zwei Dezibel

Im Vergleich mit Lärmschutzwänden, -fenstern oder sogenanntem „Flüsterasphalt“, der viel Schall absorbiert, sei Tempo 30 daher effizienter, so die DUH. „Im Vergleich zu Tempo 50 wirkt Tempo 30 auf das menschliche Ohr wie eine Halbierung des Verkehrsaufkommens. Das entspricht einer Lärmminderung um zwei bis drei Dezibel“, argumentiert die Organisation.

76 Prozent durch Straßenlärm gestört

Laut Umweltbundesamt fühlen sich 76 Prozent der deutschen Bevölkerung vom Straßenverkehrslärm gestört oder belästigt. Zu diesem Ergebnis kam eine repräsentative Umfrage mit rund 2.000 Teilnehmern im Jahr 2020. Laut DUH können zu hohe Lärmpegel zu Schlafstörungen und Bluthochdruck führen, aber auch das Risiko für Depressionen und Angststörungen kann durch sie zunehmen.

JUSTIZ


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